Jugendfußball in Auenwald

A-Junioren

Spielklasse: Kreisstaffel

Spielzeit: 2 x 45 Minuten

Altersklasse: U19/U18 (16 bis 18 Jahre)

Ballgröße: Größe 5, die auch im Erwachsenenbereich genutzt wird

Staffelleiter: Stefan Behrens


Mannschaftsfoto der aktuellen Saison:


Trainingszeiten:

Montags: 18:30 Uhr - 20:00 Uhr in Oberbrüden

Donnerstags: 18:30 Uhr - 20:00 Uhr in Lippoldsweiler


Trainerteam:

Jürgen Kuske (Hauptansprechpartner)

Telefon: 01781460955

E-Mail: juergen.kuske@tsv-lippoldsweiler.de


Kevin Schmid


Probetraining:

Ihr Kind möchte ein Teil der SGM-Familie werden? Ein Probetraining kann sehr gerne mit der Trainerschaft oder der Jugendleitung vereinbart werden!


Einsatzmöglichkeiten von Spielern im Aktivenbereich

Einsatzmöglichkeiten von Spielern im Aktivenbereich
Einsatzmöglichkeiten von Spielern im Aktivenbereich.pdf (394.98KB)
Einsatzmöglichkeiten von Spielern im Aktivenbereich
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Jugendliche dürfen am selben Tag nur in einem Spiel bzw. Turnier und in einer Mannschaft ihres Vereins eingesetzt werden. Als Jugendlicher gilt, wer noch ein Spielrecht für eine Jugendmannschaft besitzt.


§ 14 Einsatz von Jugendlichen in Herren- und Frauenmannschaften (Jugendordnung wfv Stand Juli 2018)

Ein Jugendlicher darf grundsätzlich nicht in einer Herren- oder Frauenmannschaft spielen.

A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herrenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es eines besonderen Antrages bedarf. A-Junioren des älteren Jahrgangs, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann eine Spielgenehmigung für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Die Teilnahmeberechtigung für Jugendmannschaften bleibt daneben bestehen. Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielgenehmigung für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die 1. Amateurmannschaft möglich. Dies gilt für Spieler, die einer DFB-Auswahl oder einer wfv-Auswahl angehören oder die eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein besitzen. Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzligamannschaft seines Vereins, sofern ihm die nach dem Lizenzspielerstatut erforderliche Spielberechtigung erteilt wird.

B-Junioren des älteren Jahrgangs, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielerlaubnis für Spiele von Lizenzmannschaften erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen dies für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs möglich ist, erfüllt sind.

Die Spielgenehmigung kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
a) Vorlage eines schriftlichen Antrages des Vereins
b) Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und einer Unbedenklichkeits-bescheinigung eines Arztes.

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