Jugendfußball in Auenwald

Geburtsjahrgänge nach Saison

Es gliedert sich die Fußballjugend in folgende Altersklassen:

Altersklasse

Jahrgangsstufe

Geburtsjahr
Saison 24/25

Geburtsjahr
Saison 25/26

Geburtsjahr
Saison 26/27

A-Junioren

U19

2006

2007

2008

A-Junioren

U18

2007

2008

2009

B-Junioren

U17

2008

2009

2010

B-Junioren

U16

2009

2010

2011

C-Junioren

U15

2010

2011

2012

C-Junioren

U14

2011

2012

2013

D-Junioren

U13

2012

2013

2014

D-Junioren

U12

2013

2014

2015

E-Junioren

U11

2014

2015

2016

E-Junioren

U10

2015

2016

2017

F-Junioren

U9

2016

2017

2018

F-Junioren

U8

2017

2018

2019

G-Junioren (Bambini)

U7

2018

2019

2020

G-Junioren (Bambini)

U6

2019 & jünger

2020 & jünger

2021 & jünger


Jugendordnung wfv Stand Juli 2018 § 17 Altersklasseneinteilung

Altersklasse

Jahrgangsstufe

Alter

A-Junioren

U19/U18

16 bis 18 Jahre

B-Junioren

U17/U16

14 bis 16 Jahre

C-Junioren

U15/U14

12 bis 14 Jahre

D-Junioren

U13/U12

10 bis 12 Jahre

E-Junioren

U11/U10

8 bis 10 Jahre

F-Junioren

U9/U8

Bis 8 Jahre

A-Juniorinnen

U19/U18

16 bis 18 Jahre

B-Juniorinnen

U17/U16

14 bis 16 Jahre

C-Juniorinnen

U15/U14

12 bis 14 Jahre

D-Juniorinnen

U13/U12

10 bis 12 Jahre

E-Juniorinnen

U11/U10

Bis 10 Jahre


Stichtag ist der 1. Januar jeden Jahres. Als Jugendliche gelten, wer am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. Lebensjahr bei den Junioren bzw. das 16. Lebensjahr bei den Juniorinnen noch nicht vollendet hat.

Jugendliche können in höheren Altersklassen eingesetzt werden. Der Einsatz von älteren Jugendlichen in jüngeren Altersklassen ist nicht gestattet.

In den Altersklassen der C-, D-, E- und F-Junioren sind auch gemischte Mannschaften (Junioren und Juniorinnen) sowie reine Juniorinnen-Mannschaften zugelassen. Der Einsatz einer C-Juniorin bei den C-Junioren setzt jedoch voraus, dass dem betreffenden Verein eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. 

Im Bereich der B-Junioren/B-Juniorinnen und jünger sind gemischte Staffeln (Jungen- und Mädchen-Mannschaften) zulässig. Wo die örtlichen Verhältnisse es notwendig erscheinen lassen, können vom Verbandsjugendausschuss Spielrunden mit Mannschaften zugelassen werden, in denen Spieler und Spielerinnen verschiedener Altersklassen mitspielen. Die Landesverbände können auf Antrag des Vereins einzelnen Juniorinnen auch die Spielberechtigung für eine Junioren-Mannschaft der nächstniedrigeren Altersklasse erteilen.

Der Verbandsjugendausschuss kann auf Antrag eines betroffenen Vereins eine Juniorinnen- Mannschaft in eine Juniorenstaffel der nächstniedrigeren Altersklasse einteilen.

 

In der Altersklasse der B-Junioren kann B-Juniorinnen zu Zwecken der Talentförderung die Teilnahme an Repräsentativ-, Verbands- und Freundschaftsspielen der Junioren auf Antrag durch den Verbandsjugendausschuss genehmigt werden, sofern die Juniorinnen dem wfv- oder dem erweiterten DFB-Kader angehören, in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung zu einem wfv-/DFB-Lehrgang oder wfv-Auswahl- bzw. Länderspiel eingeladen wurden und die Erziehungsberechtigten der Juniorinnen zustimmen.

Freundschaftsrunden (Schnupperrunden), Spiele 4 gegen 4 und ähnliche Spielangebote sowie für Fußballturniere einschließlich Hallenturniere, die von einem Verein veranstaltet werden, kann bestimmt werden, dass F-Junioren (Bambini) nur bis zu einem bestimmten Alter teilnehmen dürfen. Für diese Spielangebote werden vom Verbandsspielausschuss besondere Durchführungsbestimmungen erlassen.

 



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