Trainerposten SGM Auenwald
Sie sind an einem Trainerposten in der SGM Auenwald interessiert? Bitte kontaktieren Sie die Jugendleitung!
Für die Saison 2024/2025 suchen wir:
Anfragen zu Trainerposten für andere Jugendmannschaften, die nicht der aktuellen Auflistung zu entnehmen sind, nehmen wir sehr gerne an!
Eine Trainerlizenz stellt keine Voraussetzung dar, um die Funktion eines Trainers innerhalb der SGM Auenwald aufzunehmen.
Was wir Trainern bieten:
Zwingende Voraussetzungen zur Aufnahme einer Trainertätigkeit innerhalb der SGM Auenwald:
Was steht im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis?
Im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis stehen alle Straftaten, die auch im „normalen“ Führungszeugnis stehen, plus alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit, außerdem Jugendstrafen von mehr als einem Jahr wegen schwerer Sexualstraftaten. Zu beachten ist, dass selbst im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis keine Informationen zu eingestellten Verfahren und laufenden Ermittlungen bzw. Verfahren stehen. Außerdem sind kleinere Erstverurteilungen, wie etwa Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten, zwar im Bundeszentralregister vermerkt, werden aber nicht im Führungszeugnis eingetragen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich um Erstverurteilungen handeln muss. Bei wiederholten Straftaten werden auch solch geringere Verurteilungen im Führungszeugnis eingetragen. Inzwischen werden auch weitere Delikte im „niedrigen“ Strafbereich, insbesondere auch Delikte, wie z.B. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Menschenhandel, Kinderhandel, Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie im erweiterten Führungszeugnis vermerkt. Bezüglich der Löschung der Einträge gibt es verschiedene Fristen. Kleinere Geld- oder Freiheitsstrafen stehen nach drei Jahren nicht mehr im Führungszeugnis. Für größere Strafen gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren. Eine Ausnahme stellen dabei Verurteilungen wegen Sexualdelikten dar. Hier erfolgt die Löschung erst nach 10 Jahren.
Wo muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis beantragt werden?
Die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für jede meldepflichtige Person bzw. jede Person, die einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, möglich. Dabei muss die Person das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten. Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen.
Die betroffene Person kann das erweiterte Führungszeugnis persönlich und unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen. Die antragstellende Person hat zudem die Möglichkeit, sich das Privatführungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz aushändigen zu lassen. Dies geschieht unter Vorlage des bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises. (Quelle: Bundesamt für Justiz)
Kosten für die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses?
Eigentlich kostet die Beantragung eines erweitertes polizeilichen Führungszeugnisses 13 €. Für einen ehrenamtlich tätigen Jugendmitarbeitenden ist es jedoch kostenfrei, wenn ein Nachweis des Vereins(Vorstandes) zur Bescheinigung über eine ehren-/neben-/ hauptamtliche Tätigkeit vorgelegt wird.
Folgende Unterlagen sind somit (bestenfalls digital) an die Jugendleitung einzureichen, bevor die Tätigkeit als SGM Auenwald Trainer aufgenommen werden kann:
Die genannten Dokumente sind bestenfalls per E-Mail zu übersenden an:
jugend@tsv-oberbrueden.de
patrick.schulz@tsv-lippoldsweiler.de
Als Original ist der Jugendleitung in Schriftform vorzulegen, bevor die Tätigkeit als SGM Auenwald Trainer aufgenommen werden kann:
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis sollte bei der Vorlage an die Jugendleitung nicht älter als drei Monate sein. Wir fordern das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis bei bestehenden Trainern alle zwei Jahre erneut ein.
Unser Leitbild kann übrigens hier eingesehen werden. Das Leben und Vorleben unseres Leitbilds durch den Trainer ist obligatorisch!
Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit!